Die Schweizer Altersvorsorge steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Der Übergang in den Ruhestand wurde flexibler und individueller gestaltet. Nicht nur bei der 2. Säule (BVG) muss man sich gewisse Fragen zum Bezug stellen. Wer heute vor der Entscheidung steht, wann und wie er seine AHV-Rente beziehen möchte, sieht sich auch hinsichtlich der AHV-Rente mit neuen Möglichkeiten und Herausforderungen konfrontiert.
Frührente oder doch Rentenaufschub?
In diesem Bericht werden die Optionen Frühpensionierung und Rentenaufschub gegenübergestellt, inklusive der aktuellen Kürzungs- und Zuschlagssätze, der Auswirkungen auf die monatliche Rentenhöhe sowie wichtiger Hinweise zu Kosten und Beitragspflicht. So erhalten Sie einen klaren Überblick, welche Variante am besten geeignet ist.
Die neue Flexibilität auch in der 1. Säule (AHV) – Frühpensionierung
Die Schweizer Altersvorsorge bietet mit der AHV-Revision, die ab 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand. Neben den klassischen Optionen Frühpensionierung und Rentenaufschub ist das Arbeiten nach der Pensionierung heute deutlich einfacher und wird bereits von vielen genutzt. Im folgenden Beitrag werden verschiedene Varianten sowie deren Auswirkungen auf Rente, Steuern und Versicherungen dargestellt, sodass man in der Lage ist, sich auf Augenhöhe von einem Experten beraten zu lassen.
Wie oft habe ich es schon von Kollegen, Freunden und Bekannten gehört: «Mit 60 höre ich auf zu arbeiten.» Schön, wenn man es sich leisten kann. Vielen ist zwar bewusst, dass sie eine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssten. Aber rasch stelle ich fest, dass sie sich kein Bild davon machen, was es wirklich bedeutet. Denn viele blenden aus, dass es nicht nur die Rentenkürzung – und dies für immer – ist, sondern auch der Lohnausfall, den man ausgleichen muss, wenn man früher aufhört zu arbeiten. Da sollte man schon etwas auf dem Sparkonto haben, sonst kann es eng werden. Aber alles der Reihe nach.
Es beginnt schon mit der Bezeichnung: Seit dem 1. Januar 2024 sprechen wir in der Schweiz nicht mehr vom Rentenalter; heute heisst es Referenzalter. Vielen ist zwar bekannt, dass bei Frühpensionierung eine Kürzung stattfindet, aber wie hoch diese Kürzungen ausfallen, wissen viele nicht. Einen Überblick finden Sie in der folgenden Tabelle. Das Mindestalter für den Bezug einer Frührente ist 63 Jahre (bei Frauen der Übergangsgeneration ist es 2025 62 Jahre und drei Monate).
Ganz wichtig: Diese Kürzungen sind dauerhaft. Und, was auch gerne vergessen wird, die Beitragspflicht besteht weiterhin bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters, und das unabhängig vom Vorbezug. Für die Berechnung der Beitragspflicht wird dann das Vermögen zurate gezogen. Man muss allerdings nicht zwingend die volle Rente vorbeziehen; neu ist es auch möglich, nur einen Teil davon als Frührente zu beziehen, das können zwischen 20% und 80% der Maximalrente sein. Der Vorbezug kann neu auch schon monatlich sein, und nicht, wie vor der Revision, nur jährlich.
Wichtig
Während des Vorbezugs werden keine Kinderrenten bezahlt, ebenso erlöschen bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrenten!
Arbeiten nach der Pensionierung ist auch mit Vorbezug möglich
Arbeitet man nach Vorbezug der Rente weiter, gibt es keinen Freibetrag von CHF 1400.– pro Monat oder CHF 16 800 pro Jahr. Diesen Freibetrag gibt es nur nach Erreichen des Referenzalters. Die AHV-Rente und das Erwerbseinkommen sind steuerpflichtig. Die berufliche Vorsorge (BVG) endet in der Regel mit dem Erreichen des Referenzalters, aber die obligatorische Unfallversicherung (UVG) bleibt bestehen.
Vor- und Nachteile der Frühpensionierung
Vorteile:
- Flexibilität: die Möglichkeit der individuellen Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand
- Teilrenten: die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten und gleichzeitig eine Teilrente zu beziehen
- sofortige finanzielle Entlastung: sofortiger Bezug der Rente ab einem gewählten Zeitpunkt
Nachteile:
- Kürzung der Rente: Die monatliche Rente wird dauerhaft gekürzt.
- Beitragspflicht: Auch bei Vorbezug müssen bis zum Erreichen des Referenzalters AHV-Beiträge bezahlt werden.
- Auswirkung auf Steuer: Die Rente gilt als Einkommen und kann in eine höhere Steuerprogression führen.
Die neue Flexibilität auch in der 1. Säule (AHV) – Rentenaufschub
Wenn wir bisher von der Zeit vor Erreichen des Referenzalters gesprochen haben, richten wir jetzt den Blick auf die Zeit nach Erreichen desselben. Sprechen wir jetzt also davon, was, wenn wir die Rente noch gar nicht beziehen wollen? Aus den verschiedensten Gründen: Wir fühlen uns noch fit, haben Freude an unserem Beruf, wollen über die Arbeit weiterhin soziale Kontakte halten, und überhaupt fühlen wir uns noch jung genug usw. So gibt es neu die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, und zwar zwischen einem und maximal fünf Jahren. Und auch in diesem Fall kann man nur einen Teil der Rente aufschieben, nämlich zwischen 20% und 80% der maximalen Rente. Und was bei der Frührente als Kürzung vorgenommen wird, ist im Fall des Aufschubs der Zuschlagssatz pro Aufschubdauer. Also eine prozentuale Erhöhung der Rente, und zwar, auch in diesem Fall, dauerhaft. Hier ein Überblick:
Der Aufschub muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters angemeldet werden, ansonsten entfällt der Anspruch auf den Zuschlag. Die erhöhte Rente wird wie die ordentliche Rente der Inflation angepasst. Wer nach dem ordentlichen Referenzalter weiterarbeitet, bleibt AHV-beitragspflichtig. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für das Arbeiten in der Schweiz. Die AHV-Rente kann aufgeschoben werden, um die monatliche Rente zu erhöhen. Die Kombination aus Arbeit und Rentenaufschub ist möglich und kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn das Erwerbseinkommen entsprechend hoch ist und die Steuerprogression berücksichtigt wird.
Die Auszahlung der Pensionskasse ist unabhängig von der Weiterarbeit möglich. Die berufliche Vorsorge (BVG) endet in der Regel mit dem ordentlichen Rentenalter. Nach Erreichen des Referenzalters gibt es keine Pflicht, die Pensionskasse weiterzuführen. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) allerdings bleibt bestehen.
Arbeiten nach dem ordentlichen Referenzalter ist somit ausdrücklich erlaubt und wird durch die AHV-Reform gefördert. Es ist durchaus ein Instrument, um den Fachkräftemangel etwas abzufedern.
Vor- und Nachteile des Rentenaufschubs
Vorteile:
- Flexibilität: Die Rente kann nach einem Jahr Aufschub jederzeit innert Monatsfrist abgerufen werden.
- höhere Rente: Die monatliche Rente erhöht sich dauerhaft.
- Teilaufschub: Es besteht die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten und gleichzeitig einen Teil der Rente aufzuschieben.
- Inflationsschutz: Die höhere Rente wird der Inflation angepasst.
Nachteile:
- späterer Rentenbezug: Es besteht kein Anspruch auf die Rente während des Aufschubs.
- Beitragspflicht: Wer weiter arbeitet, bleibt beitragspflichtig.
steuerliche Auswirkung: Die höhere Rente kann zu einer Steuerprogression führen, wenn das Einkommen weiterhin hoch ist.
Anmeldefrist: Ohne rechtzeitige Anmeldung des Aufschubs entfällt der Anspruch auf den Zuschlag.
Fazit
Die AHV-21-Reform bietet mit dem flexiblen Rentenbezug und der Möglichkeit zu Teilrenten neue Chancen für die persönliche Altersvorsorge. Die Entscheidung zwischen Frühpensionierung, Rentenaufschub oder Arbeiten nach der Pensionierung hängt von vielen individuellen Faktoren ab:
- Lebenserwartung
- finanzieller Bedarf
- Steuersituation
- persönliche Lebensumstände
Frühpensionierung bedeutet eine sofortige, aber dauerhaft gekürzte Rente und ist besonders dann attraktiv, wenn der Wunsch nach einem früheren Ruhestand besteht oder die Lebenserwartung eher gering eingeschätzt wird.
Rentenaufschub führt zu einer höheren, lebenslangen Rente und ist besonders dann sinnvoll, wenn die Lebenserwartung hoch ist oder weiterhin gearbeitet werden will.
Arbeiten nach der Pensionierung ist heute einfacher denn je und bietet finanzielle und soziale Vorteile. Dabei sollten immer auch die steuerlichen Auswirkungen beachtet werden.
Beide Varianten bieten Flexibilität und ermöglichen einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Die Entscheidung sollte immer individuell und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und Lebensumstände getroffen werden. Eine Beratung durch eine Fachperson wird empfohlen, um die optimale Lösung für die eigene Situation zu finden.